Unterordnung

Gerade in der heutigen Zeit haben Hundebesitzer häufig ein schweres Los zu tragen. Da wären nicht nur die oft erwähnten „Hundehaufen“ auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sondern vor allem die vielen unerzogenen Hunde, die freilaufend oft eine Zumutung für alle hundeunerfahrenen oder gar ängstlichen Menschen sind. Jeder Hund sollte ein Mindestmaß an Grunderziehung erfahren. Dies macht ein Leben mit ihm viel leichter. Die Ausbildung zum Begleithund ist der richtige Weg um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass der Hund nicht zur Bestie mutiert ist -  wie es uns von den Medien oft eingeredet wird - sondern dass er noch immer des Menschen bester Freund ist.


Im Laufe der Ausbildung erlernt ihr Hund die Grundkommandos „Sitz“, „Platz“, „Fuß“ und „Hier“. Er lernt Sozialverträglichkeit mit anderen Artgenossen sowie sich gegenüber Menschen freundlich zu verhalten. Ein weiterer Ausbildungsteil ist das sichere Bewegen im öffentlichen Verkehrsraum. In einer Vielzahl von Übungen lernt ihr Hund sich neutral z. B.  gegenüber Fahrradfahrern, Inline -Scatern oder Joggern zu verhalten. Durch diese Ausbildung wird ihr Hund im Alltag sicher und beherrschbar.

Natürlich können Sie ihren Hund auch ausbilden ohne am Ende eine Begleithundprüfung zu absolvieren. Denn … der schönste Erfolg ist doch, dass Sie solch einem gut erzogenen Hund viel mehr Freiheiten bieten können. Wenn Sie nun mit ihrem Hund im Park spazieren gehen und andere Spaziergänger reagieren ängstlich, dann rufen Sie Ihren Hund einfach zu sich, lassen ihn bei Fuß laufen und ernten dann vielleicht noch ein Dankeschön für ihre Rücksichtnahme.

Falls Sie Interesse zur Teilnahme an einer Begleithundprüfung nach der aktuellen Prüfungsordnung des Vereins für das Deutsche Hundewesen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

Quelle: OG Bad Bodenteich

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